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Rettung des Olympiastadions und Beitrag zur Globalen Energiewende:
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Texte
der Anfechtung |
. |
Mit
dem Bürgerentscheid vom 21. Okt. 2001 haben etwas mehr als ein Viertel
der Münchner u.E. einen
Blankoscheck unterschrieben, in dem die Zahlungsempfänger und die
Schecksumme nachträglich eingesetzt werden. Für
diesen Blankoscheck sollen nun - als Steuerzahler - der Rest der
Münchner, aber auch alle Bürger in Bayern sowie in der Bundesrepublik
Deutschland gerade stehen - trotz der bereits vorhandenen Schuldenberge
und trotz der Finanzierungsnöte im sozialen Bereich wie auch in vielen
anderen Bereichen. Die Fragestellung des
Bürgerentscheids haben wir mit Antrag vom 22.9.2001 beim Direktorium der Landeshauptstadt München
rechtsaufsichtlich überprüfen lassen. Am 10.10.2001, also fast 3
Wochen später erhielten wir die Entscheidung. Gegen diese Entscheidung
sowie gegen die Fragestellung des Bürgerentscheids haben wir am
13.10.2001 Widerspruch eingelegt. Der Vorgang
wurde der Regierung von Oberbayern zur Entscheidung vorgelegt. Nach der
Abstimmung vom 21.10.2001 wurden - fristgerecht - eine Reihe von
Wahlanfechtungen ebendort eingereicht. Einen der Texte, mit denen die Abstimmung angefochten wurde, finden Sie am Ende dieser Datei. Bitte speichern und verteilen! Diese Seite enthält Bilddateien, bitte warten Sie vor dem Abspeichern die dafür nötige Ladezeit ab. |
Die Fragestellung des Bürgerentscheids:
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Unser Antrag auf rechtsaufsichtliche Überprüfung der Fragestellung:
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An das
Direktorium der Landeshauptstadt München Abteilung für Bürgerangelegenheiten Marienplatz 8 80331 München München, den 22. September 2001
Betreff: Rechtsaufsichtliche Überprüfung der Fragestellung der Landeshauptstadt München (LHM) für den Bürgerentscheid vom Sonntag, den 21. Oktober 2001
Ich beantrage, die Fragestellung der LHM für obigen Bürgerentscheid rechtsaufsichtlich zu überprüfen. Gründe: In der vom Stadtrat beschlossenen Form entspricht die Fragestellung nicht den Anforderungen des Art.18a (4) der GO. Der Bürger kann die an ihn gestellte Frage schlechterdings nicht mit einem Ja oder Nein beantworten.
1. Die Frage enthält in Punkt 2 die Formulierung "Stadionneubau der Münchner Fußballvereine", ohne erkenntlich zu machen, welche Münchner Fußballvereine gemeint sind. Das Telefonbuch der Deutschen Telekom für München A-K 2001/2002 führt auf Seite 572, 2. Spalte fünfzehn Fußballclubs oder Vereine auf.
2. Der Bürger kann der Fragestellung nicht entnehmen, welche und wie viele städtische Grundstücke die LHM zu welchen Bedingungen bereitstellen will. a) Der Bürger kann der Fragestellung schon nicht entnehmen, wie langfristig der Erbbaurechtsvertrag sein soll. b) Der Normalbürger wird sich auch unter "Erbbaurechtsvertrag" nichts vorstellen können.
3. Der Bürger kann auch Punkt 4 der Frage nicht mit Ja oder Nein beantworten, solange er nicht weiß, was unter "übliches Maß an den erforderlichen Infrastrukturmaßnahmen" zu verstehen ist. Die Formulierung "insbesondere" lässt schon kein Ja oder Nein zu, denn es bleibt völlig in der Schwebe, für welche Infrastrukturmaßnahmen außer dem U-Bahnausbau und der Straßenanbindung eine Beteiligung der Landeshauptstadt vorgesehen ist.
4. Punkt 4 der Frage lässt offen, was unter einem schlüssigen Finanzierungskonzept zu verstehen ist und welche und wie viele Bauherren bis zur WM-Bewerbung ein solches schlüssiges Finanzierungskonzept vorlegen sollen. Die Bauherren im Sinne des Art. 12 BayBO (3) gehen aus der Fragestellung nicht hervor.
Durch die Fragestellungen in ihrer bisherigen Form ist der Bürger somit mit Sicherheit nicht in der Lage, mit einem klaren Ja oder Nein zu antworten. Der Bürger wird aufgefordert, einen Blankoscheck zu unterschreiben, in dem die Zahlungsempfänger und die Schecksumme nachträglich eingesetzt werden.
Wegen des nahen Termins bitte ich um eine rasche Entscheidung über meinen Antrag. Mit freundlichen Grüßen Michael Stoehr. |
Die Entscheidung der Landeshauptstadt München über unseren Antrag vom 22.9.2001
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Unser Widerspruch gegen die Fragestellung und gegen die Entscheidung vom 10.10.2001 |
An das Direktorium der Landeshauptstadt München Hauptabteilung II Marienplatz 8 80313 München
München, den 13. Oktober 2001
Betreff: Widerspruch gegen die Fragestellung des Bürgerentscheids Fußballstadion am 21.10.2001 und gegen die Entscheidung der Landeshauptstadt München vom 10.10.2001 über meinen Antrag vom 22. Sept. 2001 dortiges AZ. D-HA II 114/15-01/10
Sehr geehrte Damen und Herren, gegen die Fragestellung des Bürgerentscheids Fußballstadion am 21.10.2001 und gegen die Entscheidung der Landeshauptstadt München vom 10.10.2001 über meinen Antrag vom 22. September 2001 lege ich Widerspruch ein (§ 69 VwGO).
Gründe: 1. Die Abstimmungsfragestellung ist für einen durchschnittlichen Abstimmungsberechtigten unverständlich. Sie besteht aus einem Satz. Dieser Satz besteht aus 70 (siebzig) Wörtern. Ein durchschnittlicher Abstimmungsberechtigter kann aber einen Satz, der aus mehr als 25 Wörtern besteht nicht mehr verstehen. (vgl.: Prof. Dr. Thomas M. J. Möllers in JuS 2001, Heft 9 Lernbogen Seite L66 unter II.I.)
Nach den Untersuchungen des Leiters des Instituts für Medizinische Psychologie der Universität München, Prof. Dr. Dr. Ernst Pöppel, setzt das Verständnis eines Textes aus bei einem Drittel aller Erwachsenen mit dem 11. Wort; bei mehr als der Hälfte aller Erwachsenen spätestens mit dem 14. Wort (vgl.: Pöppel Grenzen des Bewusstsein, Stuttgart 1985).
2. Die Abstimmungsfrage ist nicht so formuliert, dass ein durchschnittlicher Abstimmungsberechtigter sie entweder mit Ja oder mit Nein beantworten kann. Wer der Meinung ist, dass der Verwaltung ein zu großer Spielraum hinsichtlich der mit dem Vollzug des Bürgerentscheids entstehenden Kosten eingeräumt wird, muß nämlich den Unterpunkt Nr.2 mit Ja, die übrigen vier Unterpunkte mit Nein beantworten.
Ein solches Stimmensplitting ist dem Abstimmungsberechtigten aber nicht möglich, wenn er vermeiden will, dass seine Antwort ungültig ist.
3. Selbst wenn man davon ausgeht, dass sämtlichen Stadträten bei der Abstimmung über die Frage des Bürgerentscheids "der Rahmen eines langfristigen Erbbaurechtsvertrags" verständlich genug war, ist dies bei einem durchschnittlich Abstimmungsberechtigten nicht der Fall.
Die ErbbauVO umfaßt 39 Paragraphen. Im Lehrbuch des Sachenrechts von Enneccerus-Kipp-Wolf-Reiser wird das Erbbaurecht auf 10 eng beschriebenen Seiten gelehrt. 4. Ein durchschnittlicher Abstimmungsberechtigter kann der Fragestellung nicht entnehmen: a) welche Fußballvereine das Stadion bauen wollen, b) die Höhe des Erbbauzinses, c) die Dauer des Erbbaurechtsvertrages, d) welche und wie viele städtische Grundstücke bereitgestellt werden sollen, e) welchen Verkehrswert diese Grundstücke haben, f) welche Infrastrukturmaßnahmen neben dem U-Bahnausbau und der Straßenanbindung notwendig werden.
Die Frage enthält nicht nur "noch keine genauen Aussagen über die Höhe der Infrastrukturkosten", sondern sie enthält überhaupt keine Aussage darüber.
Unterpunkt 4 stellt auf das übliche Maß ab. Üblich bedeutet im allgemeinen deutschen Sprachgebrauch: "in dieser Art schon mehrfach vorgekommen". Ein privater Stadionneubau wie geplant ist aber in München noch nie vorgekommen, sondern ein Novum.
5. In der Fragestellung wird dem durchschnittlichen Abstimmungsberechtigten nicht verständlich gemacht, dass die Landeshauptstadt München ihr Stadionmonopol aufgibt und die Stadt öffentliches Eigentum quasi enteignet. Ein Ja zur gestellten Frage löst deshalb sehr wohl "in sich widersprüchliche Handlungspflichten" aus.
Mit freundlichen Grüßen Michael Stoehr An die Regierung von Oberbayern als Kommunalrechtsaufsichtsbehörde Maximilianstr. 39 80534 München
Datum Betreff: Wahlanfechtung des Bürgerentscheids
Fußballstadion vom 21.10.2001 Ich Wahlberechtigter (Personalien) fechte das Ergebnis des Bürgerentscheids
Fußballstadion vom 21.10.2001 Gründe: Die zur Abstimmung gestellte Frage und
die Begründung des Oberbürgermeisters Zur Abstimmung stand folgende Frage: Sind Sie dafür, dass die Stadt München - die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau eines reinen Fußballstadions
am Standort
,,Gewerbegebiet Fröttmaning" schafft, - sich an den
Kosten des Stadionneubaus der Münchner Fußballvereine nicht beteiligt, - aber hierfür
städtische Grundstücke im Rahmen eines langfristigen Erbbaurechtsvertrages
bereitstellt, - sich im üblichen
Maß an den erforderlichen Infrastrukturmaßnahmen (insbesondere
U‑Bahn‑Ausbau und Straßenanbindung) beteiligt, - und zwar
unter der Voraussetzung, dass die Bauherren bis zur WM-Bewerbung ein
schlüssiges Finanzierungskonzept vorlegen ? Der Oberbürgermeister der
Landeshauptstadt München begründete den Bürgerentscheid wie folgt: Begründung zum Bürgerentscheid Die beiden Fußballvereine, der FC
Bayern München e.V. und der TSV München von 1860 e.V. haben sich für den
Neubau eines reinen Fußballstadions entschieden. Nachdem nun im Dezember
2000 die Verhandlungen für einen radikalen Umbau des Olympiastadions endgültig
gescheitert sind, hat sich auch der Stadtrat für einen Stadionneubau
ausgesprochen. Auch der Freistaat Bayern unterstützt das Vorhaben, einen Fußballstadionneubau
an einem geeigneten Standort zu errichten. Daraufhin haben die Vereine das
Planungsbüro Albert Speer & Partner mit der Auf der Grundlage dieser Standortstudie,
die das Büro Albert Speer & Partner im Mai 2001 vorgelegt hat, ist der
Stadtrat der Landeshauptstadt München zu dem Ergebnis gekommen, dass
ausschließlich der Standort "Fröttmaning" in Frage kommt und
dort ein neues Stadion errichtet werden soll, und zwar aus folgenden Gründen: - Der Standort Fröttmaning ist städtebaulich
hervorragend geeignet und das Fußballstadion kann durch seine exponierte
Lage zugleich zu einem Symbol im
Münchner Norden werden. - Der
Standort gewährleistet eine bessere Verträglichkeit mit den angrenzenden
Nutzungen als die anderen untersuchten Bereiche. Dies gilt besonders
für die zu erwartende Lärmbelastung zu angrenzenden Wohngebieten, die
am Standort Fröttmaning am geringsten ist. - Nur der
Standort Fröttmaning lässt eine zeitgerechte Fertigstellung des Fußballstadions
bis zur WM 2006 erwarten. - Die
Stadtrandlage Fröttmaning bietet mit ihrem Autobahnanschluss besondere Vorteile für den übergeordneten
Verkehr und entlastet große Teile des Münchner
Nordens vom Stadionverkehr. - Ein
bedarfsgerechter Ausbau der U-Bahn wird auch eine ausreichende
Erschließung für den Öffentlichen Personennahverkehr schaffen. - Darüber
hinaus bietet dieser Standort grundsätzlich auch die Möglichkeit, die zum - Die
Inanspruchnahme von ökologisch wertvollen Flächen für den erforderlichen
Ausbau des U‑Bahnhofes (2. Bahnsteig mit zwei Haltegleisen) und
eine zusätzliche Autobahnanbindung (hier befindet sich ein angemeldetes
Schutzgebiet nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat-
Richtlinie) an die A 99 West westlich des Autobahnkreuzes München Nord ist
zwar problematisch, erscheint aber vertretbar, nachdem es nachweislich keine
Standortalternative gibt. Für München ist es von größter
Bedeutung, mit einem Fußballstadion, welches die besonderen Voraussetzungen
der FIFA für das Eröffnungsspiel erfüllt, an der WM 2006 teilnehmen zu können.
Dies ermöglicht, das Medienzentrum für die ganze WM mit mehr als 2000
weltweit berichtenden Journalisten auf dem neuen Messegelände in München
einzurichten. Einmal mehr kann sich München als Weltstadt präsentieren. Die Kosten des Stadions und für die dem
Bauvorhaben zuzurechnenden Einrichtungen (insbesondere die Stellplätze)
werden von den privaten Vorhabensträgern selbst getragen. Hierfür kommt
eine Kostenbeteiligung der Stadt nicht in Betracht, die Finanzierung
liegt allein bei den Vereinen. Die Landeshauptstadt München zeigt
Entgegenkommen bei der Erstellung der Infrastruktur und bei der
Bereitstellung des Grundstücks (welches von der Stadt für die Laufzeit des
langfristigen Erbbaurechtsvertrages nicht als Gewerbegrundstück verwertet
werden kann). Die Kosten für die Infrastruktur liegen voraussichtlich bei
360 Mio. DM. Üblich ist, dass die Stadt beim U-Bahnbau von den
zuschussfähigen Kosten von Bund und Land mindestens 80 % und bei großen
Straßenbauvorhaben 50 % bis 60 % erhält. Weiterhin wird vorausgesetzt: -
dass die Zusagen der Zuwendungsgeber für die Infrastrukturkosten in
der -
dass die privaten Vorhabensträger, also die beiden Fußballvereine,
das Verfahren
1. Die Abstimmungsfragestellung
war für die Abstimmungsberechtigten Nach den Untersuchungen des Leiters des
Instituts für Medizinische 2. Die Abstimmungsfrage war nicht
so formuliert, dass der Abstimmungsberechtigte Ein Stimmensplitting war dem
Abstimmungsberechtigten nicht 3. Selbst wenn man davon ausgeht,
dass sämtlichen Stadträten bei der Die ErbbauVO umfaßt 39 Paragraphen. Im
Lehrbuch des Sachenrechts von
4. Die Abstimmungsberechtigten
konnten der Fragestellung nicht entnehmen: a) welche Fußballvereine das
Stadion bauen wollen, b) ob neben dem FC Bayern München und
dem TSV 1860 München weitere
Fußballvereine als Bauherren in Betracht kommen, c) ob eine Betreiber-GmbH das neue
Stadion finanziert, d) die Höhe des Erbbauzinses, e) die Dauer des Erbbaurechtsvertrages, f)
welche und wie viele städtische Grundstücke bereitgestellt werden
sollen, g) welchen Verkehrswert diese Grundstücke
haben, h) welche Infrastrukturmaßnahmen neben
dem U‑Bahnausbau und der
Straßenanbindung notwendig werden. i) wer die verantwortlichen
Vertragspartner der Landeshauptstadt sind. Die Frage enthielt nicht nur "noch
keine genauen Aussagen über die Unterpunkt 4 stellt auf das übliche Maß
ab. Üblich bedeutet im allg. 5. In der Fragestellung wurde dem
Abstimmungsberechtigten 6. Der Oberbürgermeister der
Landeshauptstadt München hätte in der Wir warten auf die Bescheide! |
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