Gesponsert von:

 

Dies sind Archiv-Seiten, die nicht dem aktuellen Stand entsprechen müssen.

 

Münchens Beitrag zur Globalen Energiewende:

www.solarstadion.de

 

> GlideNet <    

Die Welt ist kein Fußball!

> Solarstadion-Indexseite <      

earthgl.gif (16435 Byte)

"Wege zu einer nachhaltigen Entwicklung des Sports"

Obwohl München der Agenda 21 verpflichtet ist, wurde die Ökologie in der Stadiondebatte ausgeklammert! Wir haben uns vom BMU die "Wege zu einer nachhaltigen Entwicklung des Sports" schicken lassen, um Sie in  www.glidenet.de und in www.solarstadion-muenchen.de online und sachkundig zu informieren. Nimmt man diese Schrift ernst - und das sollten wir doch wohl alle tun! - dann darf das Münchner Stadionmonopol nicht verschenkt werden und es bleibt nur eine  (Stadion-)Variante übrig:

Die WM 2006  ist in einem Solarstadion zu eröffnen, um den werblichen Beitrag zur Globalen Energiewende zu leisten und um die Olympiafähigkeit Münchens zu erhalten!

Laden Sie sich die "Wege zu einer nachhaltigen Entwicklung des Sports" herunter:

  • Speichern Sie diese Seite (File bmuspo01.htm) für Ihre Textrecherche und zur Weiterleitung oder
  • klicken Sie hier auf den den File bmusport.zip (23 Seiten als GIF-Dateien gezipt. Sie erhalten damit eine Kopie des Originaldokuments. Die Seiten wurden mit 300 dpi gescannt. Damit ist ein guter Druck und gute Lesbarkeit gewährleistet. Das Herunterladen der 3,25 MB dauert mit ISDN ca. 5-10 Minuten.

Es folgt das der gescannte Text. Es gilt das Originaldokument. 

 

Wege zu einer nachhaltigen Entwicklung des Sports

Positionen des Arbeitskreises  "Sport und Umwelt"   beim Bundesumweltministerium


BUNDESMINISTERIUM FÜR UMWELT,

NATURSCHUTZ UND REAKTORSICHERHEIT

Dienstelle Berlin, Referat N II 3

Schiffbauerdamm 15, 10117 Berlin

Tel.: 030/28550-0

Fax: 030/28550-4375

 

-2-

Bonn, August 1998

 

Der 1994 beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit gebildete Arbeitskreis "Sport und Umwelt" hat seinem Auftrag gemäß

  • die Entwicklungen im Freizeitsport und in der Freitzeitsportindustrie beobachtet,
  • die Umweltauswirkungen neuartiger Sport- und Freizeitaktivitäten und -geräte bewertet und entsprechende Untersuchungen angeregt,
  • Steuerungsinstrumente für eine umweltverträgliche Sportausübung und eine möglichst vorausschauende Lösung von Konflikten im Bereich der Freizeitsportausübung diskutiert und aufgezeigt sowie
  • das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) in diesen Fragen beraten.

Die Mitglieder des Arbeitskreises sind unabhängige Experten. Mit dem von ihnen erarbeiteten und verabschiedeten Positionspapier wenden sie sich an alle Staatlichen und nicht-staatlichen Akteure an den Schnittpunkten von Sport und Natur- und Umweltschutz. Angesprochen sind neben dem Bundesumweltministerium insbesondere Sportverbände, gewerbliche Sportanbieter, Natur- und Umweltschutzverbände, Sportämter, Naturschutzbehörden, Umweltverwaltungen sowie Sportartikelindustrie und -Handel. Sie alle sind aufgerufen, Initiativen und Maßnahmen auf dem Weg zu einer nachhaltigen Sportentwicklung zu ergreifen und bekanntzumachen.


-3-


Inhaltsverzeichnis


1. Einleitung   4

2. Kriterien einer nachhaltigen Sportentwicklung   6

3. Handlungsfelder   7

3.1 Sport in Natur und Landschaft   7 

3.2 Sport- und Bewegung im besiedelten Bereich   10

3.3 Sportstätten   12

3.4 Sport und Mobilität   14

3.5 Sportartikel   16

3.6 Umweltbildung    18

4. Fazit und Ausblick   20

Literaturauswahl   22

Arbeitskreis "Sport und Umwelt" beim Bundesumweltministerium   23



-4-



1. Einleitung


Der Sport erfüllt in unserer Gesellschaft wichtige und unersetzbare Funktionen. Er bietet Bewegungsmöglichkeiten in einer zunehmend bewegungsarmen Welt, fördert - zumindest bei maßvoller Ausübung - Gesundheit und Wohlbefinden, ermöglicht soziale Kontakte und bietet ein weites Feld für intensive Erlebnisse und Erfahrungen.

Zugleich jedoch kann der Sport in nicht unerheblichem Maß zur Belastung von Natur und Umwelt beitragen. Belastungen können direkt mit der Sportausübung oder dem Bau und Betrieb der zugehörigen Infrastruktur verbunden sein oder aber durch indirekte Faktoren, wie z.B. durch die PKW-Nutzung für die An- und Abfahrt, hervorgerufen werden.

Die Ursachen des Sport-Umwelt-Konfliktes liegen zum einen innerhalb des Sports selbst, zum anderen sind sie das Ergebnis tiefgreifender gesellschaftlicher Veränderungen und nur vor diesem Hintergrund verständlich. Erhöhungen von Einkommen und Freizeit, gestiegene Mobilität und zunehmende Individualisierung bilden seit den siebziger Jahren den Rahmen für einen erheblichen und noch andauemden Wandel des Sports. Kennzeichnend für diesen Wandel sind u.a.:

  • Zunahme der Zahl der Aktiven
  • Ausdifferenzierung von Sportarten und -geräten sowie von Motiven und Anlässen
  • Erschließung bisher nicht oder kaum genutzter Räume sowie Nacherschließung in bereits genutzten Räumen
  • Ausweitung von Aktivitäten auf zuvor nicht oder kaum genutzte Zeiten
  • Abnahme der Bindung an Sportverbände und deren Traditionen
  • Zunahme individueller, spontaner, nicht gründlich erlernter Aktivitäten
  • Zunahme kommerzieller und z.T. mit agressiver Werbung verbundener Angebote

Im Ergebnis führten diese Entwicklungen u.a. zu einer Erweiterung und Intensivierung der Nutzung besonders attraktiver, aber von Natur aus empfindlicher Räume. Den gewachsenen Raumansprüchen des Sports stehen die anhaltende Bedrohung zahlreicher Tier- und Pflanzenarten und der Verlust naturnaher Landschaftsteile gegenüber. Verständlicherweise rückt damit auch der Sport vermehrt in das Blickfeld des Naturschutzes, der dann mit Nutzungseinschränkungen bis hin zu pauschalen Verboten die Gefährdung abzuwehren versucht.

Der klassische Arten- und Biotopschutz, der sich überwiegend auf die Ausweisung von Schutzgebieten konzentrierte, hat in den letzten Jahren eine deutliche Ergänzung erfahren. Seitens der Naturschutzpolitik werden nunmehr der Vorrang der Natur auf 10-15% der Landesflächen und geeignete Schutzmaßnahmen auf der Gesamtfläche angestrebt, um durch Pflege und Entwicklung wertvolle Lebensräume zu erhalten bzw. zu schaffen. Es wird jedoch auch erkannt, dass die Umsetzung dieser weitreichenden Ziele differenzierte Schutz- und Nutzungskonzepte sowie die Einbeziehung der relevanten Nutzergruppen in die Entwicklung von Konzepten und Regelungen erfordert.

-5-

Sport kann nicht nur Natur und Landschaft beeinträchtigen, sondern auch sonstige Umweltbelastungen hervorrufen. Von besonderer Bedeutung sind in diesem Zusammenhang der Verbrauch nicht-erneuerbarer Ressourcen und die Emission von Schadstoffen beim Bau und Betrieb von Sportstätten, der An- und Abfahrt der Sporttreibenden und der Herstellung und Entsorgung von Sportartikeln. Das Spannungsverhältnis zwischen Sport und Umwelt erhält dadurch eine zusätzliche Dimension. Auch hier ist eine Umorientierung dringend gefordert.

Sportaktivitäten können an hochwertigen und empfindlichen Standorten zu entscheidenden Beeinträchtigungen und Gefährdungen fuhren. Bei der Gesamtbelastung spielt der Sport im Gegensatz zu anderen Verursachern wie Land- und Forstwirtschaft, Industrie und Verkehr jedoch eher eine nachgeordnete Rolle. Bei der Analyse von Sport-Umwelt-Konflikten sind auch Überlagerungen mit anderen Nutzungen zu berücksichtigen.

Zugleich jedoch ist er von allgemeinen, nicht von ihm selbst verursachten Umweltbelastungen betroffen. Hierzu gehören z.B. der hohe Anteil verbauter Fließgewässer, die Verunreinigung von Böden und Gewässern oder die Schadstoffbelastung der Luft. Während der Sport also einerseits den Belangen des Natur- und Umweltschutzes entgegenstehen kann, besitzen die Konfliktparteien andererseits auch gemeinsame Interessen.

Die langfristige Lösung der bestehenden Konflikte zwischen Sport und Umwelt erfordert das Beschreiten neuer Wege. Hierzu zählt vor allem die Orientierung von Schutz- und Nutzungskonzepten am Prinzip der Nachhaltigkeit gemäß den auf der Konferenz für Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro 1992 getroffenen Vereinbarungen. In die laufenden Diskussionen um die Umsetzung der dort beschlossenen Agenda 21 ist auch der Sport einzubeziehen. Anzustreben ist die gemeinsame Erarbeitung von Leitlinien nachhaltiger Entwicklung im Sport durch Vertreter des Sports und des Natur- und Umweltschutzes. Das vorliegende Positionspapier des Arbeitskreises "Sport und Umwelt" beim Bundesumweltministerium soll hierzu einen Beitrag leisten.

 


-6-

 

2. Kriterien einer nachhaltigen Sportentwicklung

Das Leitbild der nachhaltigen Entwicklung soll die Verbesserung der ökonomischen und sozialen Lebensbedingungen mit der langfristigen Sicherung der Lebensgrundlagen in Einklang bringen, um auch künftigen Generationen Entfaltungschancen zu bewahren. Es wendet sich nicht nur an den Staat, sondern zugleich an die Wirtschaft, alle gesellschaftlichen Gruppen und jeden einzelnen Bürger.

Nachhaltige Entwicklung muß drei grundlegenden Kriterien genügen (1):

  • Die Nutzung erneuerbarer Naturgüter darf auf Dauer nicht größer sein als ihre Regenerationsrate.
  • Die Nutzung nicht-erneuerbarer Naturgüter darf auf Dauer nicht größer sein als die Substitution ihrer Funktionen.
  • Die Freisetzung von Stoffen und Energie darf auf Dauer nicht größer sein als die Anpassungsfähigkeit der Natur.

Die genannten Grundsätze bilden das Fundament einer nachhaltigen, d.h. dauerhaft umweltverträglichen Entwicklung in den verschiedenen Bereichen der Gesellschaft. Ihre Übertragung auf den Sport erfordert es,

  • Natur- und umweltverträgliche Formen der Sportausübung zu fördern und weiter zu entwickeln,
  • die Umweltverträglichkeit sportbezogener Infrastruktur zu erhöhen,
  • die Belastung empfindlicher Gebiete zu verringern,
  • die Sport- und Bewegungsmöglichkeiten außerhalb empfindlicher Gebiete zu sichern und
  • zu verbessern,
  • die Erholungsqualität der Landschaft und ihren Erlebniswert auch für Sporttreibende zu erhalten und zu erhöhen.

Ein Grundgedanke im Konzept der Nachhaltigkeit besteht darin, ökonomische, ökologische, soziale und kulturelle Faktoren nicht isoliert voneinander, sondern als untrennbare Einheit zu betrachten. Dies sollte auch für den Sport-Umwelt-Konflikt gelten. Zwar sollten ökologische Aspekte besondere Beachtung erfahren, doch sollte eine Verengung auf sie vermieden werden.

(1) Auf dem Weg zu einer nachhaltigen Entwicklung in Deutschland, Bericht der Bundesregierung anlässlich der UN- Sondergeneralversammlung über Umwelt und Entwicklung 1997 in New York, Bonn 1997


-7-

 

3. Handlungsfelder

Dieses Positionspapier beschränkt sich auf die Skizzierung zentraler Handlungsfelder, ein Anspruch auf Vollständigkeit wird nicht erhoben. Die Handlungsfelder sind vielfältig miteinander verknüpft, ihre isolierte Betrachtung wird den komplexen Zusammenhängen nicht gerecht. Gelegentliche inhaltliche Überschneidungen lassen sich daher nicht vermeiden.

3.1 Sportaktivitäten in Natur und Landschaft

Sport und Naturschutz lassen sich fast überall in Deutschland miteinander vereinbaren. Konflikte durch Sportaktivitäten in Natur und Landschaft sind daher kein generelles Problem. Sie treten selten großflächig auf, sondern sind in der Regel auf einzelne Gebiete konzentriert, die durch ihre besondere Attraktivität für den Sport wie durch eine besondere Empfindlichkeit und Schutzwürdigkeit der Natur charakterisiert sind. Zwar handelt es sich hierbei nur um einen kleinen Anteil der Gesamtfläche Deutschlands, doch werden sie von Seiten des Naturschutzes und des Sports gleichermaßen als sehr wichtig eingestuft.

Gebiete mit hohem Konfliktpotential sind einerseits für Sport attraktiv und andererseits durch mindestens eines der folgenden Merkmale gekennzeichnet:

  • Hoher Grad von Naturnähe und Empfindlichkeit
  • Vorkommen seltener Tier- und Pflanzenarten (Rote-Listen-Arten in nationaler oderregionaler Hinsicht)
  • Seltener Biotoptyp
  • Ökologische Vielfalt im Hinblick auf eine hohe Dichte "ökologischer Nischen"
  • Repräsentanz (d.h. Vorkommen oder Erscheinungsform sind besonders typisch ausgeprägt)
  • Hohe Schutzfunktion für bestimmte ökologische Potentiale (Pufferzone, Trinkwasserschutzgebiet, Erosionsschutzfläche, Schutzwald u.ä.)

Entscheidend für die Wirkung von Sportaktivitäten auf die Natur sind Ausmaß, Intensität und die jeweilige Form der Sportausübung sowie die Belastbarkeit des genutzten Naturraumes. Grundsätzlich sollte der Anspruch des Sports auf die Nutzung der Natur dort seine Grenzen finden, wo die jeweilige Aktivitätsform Natur und Landschaft erheblich beeinträchtigt bzw. schädigt. Sportaktivitäten sollten sich daher an der ökologischen Belastbarkeit des jeweiligen Raumes orientieren. Zur Realisierung dieses Zieles kann eine funktionale Unterscheidung der Erholungslandschaft in unterschiedliche Raumtypen hilfreich sein:

  • Der erste Raumtyp betrifft Bereiche, in denen ein sehr weitgehend definierter Schutzzweck nur dann erreicht wird, wenn alle potentiell störenden Nutzungen ausgeschlossen sind. Die nach dem Stand der Wissenschaft begründete Vermutung, dass eine Aktivität den Schutzzweck gefährdet, reicht aus, die Fläche vor dieser Aktivität zu schützen. In folgenden Gebietstypen sind solche Bereiche relativ häufig abzugrenzen: Naturschutzgebiete, Nationalparke (insbesondere deren Ruhezonen), bestimmte Biotope nach §20c BNatSchG und den entsprechenden Paragraphen der Ländernaturschutzgesetze, Kernzonen der Biosphärenreservate.

 

-8-

 

  • Zum zweiten Raumtyp zählen Bereiche, auf denen der Schutz der Natur zwar Vorrang vor anderen Ansprüchen genießt, naturverträgliche Sport- und Erholungsaktivitäten dem Schutzzweck aber nicht zuwiderlaufen. Neue bauliche Anlagen, abgesehen von Wegen mit begleitender Infrastruktur, sollen in diesen Gebieten nicht errichtet werden. Solche Bereiche kommen häufig in reichhaltig gegliederten offenen Landschaften und naturnahen Wäldern vor, unabhängig von ihrem Schutzstatus. Sie können Landschaftsschutzgebiete sein, aber auch als Teile von Naturschutzgebieten, Nationalparken und geschützten Biotopen abgegrenzt werden, sofern sich ihr Schutzzweck in diesen Teilräumen mit der rücksichtsvoll (gelenkt) ausgeübten Erholungsnutzung vereinbaren läßt.
  • Der dritte Raumtyp ist durch solche Bereiche gekennzeichnet, die sich durch landschaftliche Attraktivität auszeichnen, gute Voraussetzungen für Sport- und Freizeitaktivitäten bieten und ökologisch belastbar sind. Nutzungsregelungen sind in Einzelfällen notwendig, auch zur Koordination sich gegenseitig beeinträchtigender Aktivitäten. Es handelt sich insbesondere um Flächen in großräumigen Erholungsgebieten, wie z.B. Landschaftsschutzgebieten und Naturparken.


Die skizzierten Raumtypen bieten geeignete Anhaltspunkte für Planungsmaßnahmen, die den Interessen von Naturschutz und Sport gleichermaßen gerecht werden und die Defizite derzeitiger Planung überwinden. Die heutige Planungssituation ist u.a. gekennzeichnet durch Defizite bei der Landschaftsplanung, mangelnde Berücksichtigung von Sport- und Freizeitbelangen in der raumbezogenen Planung und durch unzureichende Kooperation.

Um bereits frühzeitig Entlastungseffekte für empfindliche Flächen zu erreichen und zugleich seiner Aufgabe der Erholungsvorsorge gerecht zu werden, sollten der Naturschutz und der Sport vermehrt an der Angebotsplanung für belastbare Landschaftsteile mitwirken. In diesem Sinne haben sich sowohl die Ministerkonferenz für Raumordnung als auch die Länderarbeitsgemeinschaft für Naturschutz (LANA) geäußert. Die Erarbeitung konkreter Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft - auch als Erlebnis- und Erholungsraum - ist Aufgabe von Landschaftsplanung und Landschaftsrahmenplanung. Positive Auswirkungen auf den Erlebnis- und Erholungswert der Landschaft gehen als Nebeneffekt auch von den vielfältigen Naturschutzfachprogrammen zum Arten- und Biotopschutz aus.

In der Vergangenheit wurden vor allem bei der Planung, Lenkung und Steuerung von Sport- und Freizeitaktivitäten erfolgversprechende Ansätze entwickelt. Diese zielen im wesentlichen darauf ab, potentielle Konflikte bereits im Vorfeld auszuschließen bzw. weitestgehend zu vermeiden sowie vorhandene Konflikte zu entschärfen. Zahlreiche in der Praxis erprobte und bewährte Regelungen belegen, dass sie den Erfordernissen des Sports und des Naturschutzes gleichermaßen gerecht werden können.

 

-9-


So sollten Aktivitäten und Anlagen, die nicht an eine spezielle Naturausstattung und besondere Standorteigenschaften gebunden sind, ganz aus empfindlichen Bereichen herausgenommen und in weniger empfindliche Teile der Kulturlandschaft oder in den siedlungsnahen Bereich verlagert werden. Durch vielfältige Maßnahmen, z.B. Beschilderung, Verlegung von Parkplätzen, Sperrung von Straßen für Pkw, Informationstafeln, Wegemarkierungen, Unterhalt erwünschter und Rückbau unerwünschter Wegeführungen, Errichtung von Hindernissen wie wassergefüllte Gräben oder Büsche, lassen sich - für die Betroffenen häufig unbemerkt Aktivitäten aus empfindlichen Gebieten in belastbarere umlenken. Ergänzend können Maßnahmen zur zeitlichen Konzentration vorgesehen werden.

In vielen Bereichen entstehen Probleme erst durch die übermäßige Inanspruchnahme gleicher Räume zu gleichen Zeiten. Bevor dort die Nutzung gänzlich untersagt wird, sollte unter Beachtung der Sozialverträglichkeit eine zahlenmäßige Begrenzung der Nutzung geprüft werden. Zur Vermeidung von Vollzugsdefiziten sind planerische Möglichkeiten durch Begrenzung von Infrastruktur zu erwägen (z.B. Beschränkung von Parkplatzkapazitäten, Verminderung der Zahl von Bergfahrten bei Seilbahnen etc.). In den Fällen, in denen die Sportausübung nur zu bestimmten Zeiten Belastungen nach sich zieht, sind zeitlich begrenzte Sperrungen in Erwägung zu ziehen. Auf diese Weise können Schutzerfordernisse während der Brut- oder Mauserzeit von Vögeln oder kritischer Lebensphasen anderer Tiere berücksichtigt werden, ohne in den übrigen Zeiten eine Nutzung zu unterbinden.

Weitere Möglichkeiten zur Vereinbarung von Sportausübung und Naturschutz sind die Festlegung maximal zulässiger Gruppengrößen, die Beschränkung auf in der konkreten Situation nicht störende Sportaktivitäten, Betretensverbote für bestimmte Landschaftsteile (z.B. Ufer von Fließgewässern), das Vorschreiben einer bestimmten Bewegungsrichtung (z.B. beim Befahren von Fließgewässern), die Definition maximal zulässiger Bootslängen oder zulässiger Antriebsarten oder der Nachweis einer spezifischen Qualifizierung.

Freiwillige Selbstbeschränkungen, z.B. im Rahmen öffentlich-rechtlicher Verträge, sind zum Erreichen der Schutzziele vorzuziehen, da sie für die Betroffenen einsichtiger sind. Wenn dies nicht möglich oder erfolgreich ist, sollten möglichst differenzierte Lösungen zum Einsatz kommen. Solche Regelungen sind Länderübergreifend zu vereinheitlichen, plausibel zu begründen und öffentlich bekannt zu machen. Es ist Aufgabe der Sportorganisationen und gewerblichen Anbieter, durch Information und Aufklärung über ökologische Zusammenhänge auf den rücksichtsvollen Umgang mit Natur und Umwelt hinzuwirken. Die Wirksamkeit von Umweltbildungsprozessen setzt jedoch bei allen Beteiligten die Bereitschaft voraus, Nutzungsgrenzen zu respektieren und sich Kompetenz in Fragen des Naturschutzes anzueignen.

Restriktive Maßnahmen zum Schutz empfindlicher oder überlasteter Naturräume sind vor allem dann erfolgreich, wenn attraktive Alternativen angeboten werden. Diese sollten mit einer landschaftsästhetischen, ökologischen und sportfunktionalen Aufwertung der betreffenden Flächen und der Wahl verkehrsvermeidender Standorte verbunden sein. Künstliche Angebote (z.B. Kletterwände) für natur- und landschaftsorientierte Sportarten können nur teilweise einen Entlastungseffekt bieten. Sie ersetzen nicht das Naturerlebnis und können längerfristig auch den Nutzungsdruck auf die Natur erhöhen.

 

10


Aufgrund der föderalen Struktur der Bundesrepublik und der unterschiedlichen Kompetenzen von Bund und Ländern bestehen in Hinblick auf die sportliche Nutzung von Natur und Landschaft zwischen den einzelnen Bundesländern z.T. nicht unerhebliche rechtliche Unterschiede. Hinzu kommt die Konkurrenz unterschiedlicher Rechtssysteme, insbesondere von Naturschutz-, Wald- und Wasserrecht. Zur Förderung der Rechtssicherheit und der Einhaltung der jeweiligen Regelungen ist es notwendig, die jeweilige Rechtslage für die verschiedenen Sportaktivitäten übersichtlich und nachvollziehbar darzustellen und gegebenen falls auch zu vereinfachen.

Die für die Vermeidung und Lösung von Konflikten im Bereich der landschaftsbezogenen Sportarten geeigneten Maßnahmen lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Entwicklung verbindlicher, einheitlicher und wirksamer Regelungen in Gebieten, die aus Naturschutzgründen von allen oder bestimmten Nutzungen fieigehalten werden müssen
  • Entwicklung und Erprobung wirksamer, d.h. vermittelbarer und kontrollierbarer Maßnahmen unterhalb der Verbotsebene
  • Verlagerung von Aktivitäten und Einrichtungen in weniger empfindliche Bereiche
  • Lenkung, Bündelung und Steuerung von Aktivitäten (räumlich und zeitlich)
  • Gezielte Erweiterung der Angebotsplanung in belastbaren und u.U. landschaftlich aufzuwertenden Gebieten
  • Schaffung von künstlichen Auffang- und Ersatzangeboten
  • Verpflichtung aller Sportanbieter auf die Natur- und umweltverträgliche Organisation ihrer
  • Veranstaltungen und Angebote
  • Systematische Information und Aufklärung der Aktiven und Multiplikatoren über die Möglichkeiten einer Natur- und umweltverträglichen Sportausübung.

 

3.2 Sport und Bewegung im besiedelten Bereich

Freizeitsportler, die ihre Aktivitäten in Natur und Landschaft ausüben, kommen überwiegend aus den Städten. Sowohl der Freizeitverkehr als auch die sportlichen Aktivitäten selbst können zu erheblichen Umweltbelastungen führen. Wenn die Stadt mehr geeigneten Raum für Spiel, Sport und Bewegung bietet, besteht die Chance, den Druck auf die Landschaft zu reduzieren. Zudem wird durch die Bindung von mehr Menschen an ihr Wohnumfeld ein Beitrag zur Senkung des umweltschädlichen Verkehrsaufkommens geleistet. In diesem Sinne muß nach Möglichkeiten gesucht werden, wie die Bedürfnisse nach sportlicher Bewegung besser als bisher in der Wohnumgebung befriedigt werden können. Im folgenden wird auf einige der wichtigsten Maßnahmen eingegangen, die zur Förderung der Sport- und Bewegungsmöglichkeiten im besiedelten Bereich beitragen können.

 

-11-

 

Um die wachsenden Verkehrsprobleme in den Städten zu lösen, sind Siedlungsstrukturen mit geringeren Mobilitätszwängen anzustreben. Funktionsmischung fuhrt zu einer "Stadt der kurzen Wege". Dies bedeutet im Hinblick auf die Versorgung der Bevölkerung mit Bebegungsräumen, dass wohnungsnahe Gelegenheiten für Sport, Spiel und Bewegung für alle Altersgruppen in ausreichender Größe und attraktiver Gestaltung geschaffen bzw. erhalten werden müssen. Diese Gelegenheiten sollten über Grünzüge mit Fuß- und Radwegen miteinander vernetzt sein. Von herausragender Bedeutung für wohnungsnahe Angebote, die der Grundversorgung mit Spiel-, Sport- und Bewegungsmöglichkeiten dienen, ist die "Strategie der umweltfreundlichen Erreichbarkeit": Leichtes und gefahrloses Erreichen von zentralen Bewegungsräumen für einen größeren Einzugsbereich mit dem Fahrrad oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln vermindert verkehrsbedingte Umweltbelastungen und berücksichtigt die Bedürfnisse von Kindern, Behinderten, alten Menschen und anderen Bevölkerungskreisen, die nicht regelmäßig über ein Auto verfügen.

Angesichts des starken Drucks baulicher Flächennutzungen auf die Stadt (insbesondere für Wohnungsbau, Gewerbe und Verkehr) ist es eine wichtige Aufgabe der Stadtplanung, im Rahmen der Bauleitplanung rechtzeitig genügend Raum für die Bewegungsbedürfnisse ihrer Bürger zu sichern. Auch bei der Neuentwicklung von Stadtteilen und großen Baugebieten sind rechtzeitig die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine ausreichende Freiflächenversorgung für Sport, Spiel und Bewegung in Wohnungsnähe zu schaffen. Der Nutzen solcher Grünflächen liegt in ihrer unverzichtbaren ökologischen, gestalterischen und Erholungsfunktion und damit in ihrer Bedeutung für den Wohnwert und die Attraktivität der Stadt. Die Umwelt-und Erholungsqualität in Städten ist als "weicher" Standortfaktor von zunehmender Bedeutung. Die durch das Schließen von Baulücken, durch Innenverdichtung und Ausbreitung von Siedlungsbereichen ins Umland (Suburbanisierung) erzeugten Defizite an Bewegungsräumen sollten dokumentiert und durch Ausweisung entsprechender Kompensationsflächen ausgeglichen werden. Dies kann im Rahmen der Bauleitplanung durch die Ausweisung von Grünflächen mit und ohne Zweckbindung geschehen.

Brachgefallene Landwirtschafts- und Industrieflächen haben sich vielfach zu "wilden" Räumen entwickelt, die Kindern und Jugendlichen "abenteuerliche" Möglichkeiten für Spiel und Bewegung bieten. Solche naturnahen Bewegungsräume benötigen nur sehr zurückhaltende Pflegeeingriffe, um ihre Nutzbarkeit zu gewährleisten. Es bietet sich hier ein weites Feld, durch ein zugleich naturnahes wie erlebniswirksames Angebot, Ziele des Naturschutzes und der Erholung miteinander zu verknüpfen. Auch durch Umnutzung von Gebäuden und Fächen können Angebote für Sport und Bewegung gemacht werden, ohne zusätzliche Flächen zu beanspruchen. Gute Möglichkeiten zur Verbesserung des Freizeitangebotes einer Region bietet beispielsweise die Umgestaltung ehemaliger Industriegebäude und Gewerbeflächen.

Räume für Spiel und Sport sollten nicht als isolierte "Inseln" geplant, sondern in einen Freiflächenverbund von Grünzügen integriert sein, der die gesamte Stadt durchzieht. Die miteinander verbundenen Spiel- und Sportgelegenheiten erhöhen die Attraktivität der Stadt als Bewegungsraum. Dies gilt sowohl für Kinder, die diese Räume nun gefahrloser erreichen können, als auch für Erwachsene, denen Alterativen zum Gebrauch des Pkw für Berufs-, Einkaufs- und Freizeitzwecke geboten werden. Auch eine Vernetzung der städtischen Grünzüge mit der umgebenden Landschaft ist anzustreben, damit landschaftsorientierte Ausflüge und Sportaktivitäten ohne Auto realisiert werden können.


-12 -

 

Die Ausweisung genügend großer Grünflächen in der Stadt liegt sowohl im Interesse des Sports ("sportfreundliche Stadt") als auch im Interesse des Umweltschutzes ("umweltfreundliche Stadt"). In der harten Auseinandersetzung zwischen verschiedenen Flächennutzungsansprüchen sollten sich daher die Interessenvertreter des Sports und der Umwelt zu einer gemeinsamen "Lobby" für mehr Grünflächen zusammenfinden.

Bei steigenden Bedürfnissen nach spielerischer und sportlicher Bewegung reicht in vielen Städten das Freiraumangebot nicht mehr aus. Daher müssen vorhandene "Reserven" an Spiel-und Sportgelegenheiten ausgeschöpft und nicht ausreichend ausgelastete Sport- und Freizeit-anlagen intensiver genutzt werden. Neben der Sanierung, Modernisierung und Erweiterung bestehender wohnungsnaher Spiel- und Sportanlagen kommen u.a. folgende Maßnahmen in Frage:

  • Verbesserung der Erreichbarkeit und Zugänglichkeit vorhandener Anlagen und Flächen
  • Erschließen von Nutzungsreserven öffentlicher Sportanlagen
  • Nutzung von Räumen als Spiel- und Sportgelegenheit, die primär andere Funktione erfüllen (z.B. Parkflächen, Lagerplätze) oder die bisher ungenutzt sind (Brachflächen)
  • Erweiterung des Nutzungsspektrums bestehender Anlagen (z.B. Öffnung von Schulhöfen zur Nutzung außerhalb der Unterrichtszeit)
  • Öffnung und Gestaltung von nicht öffentlich zugänglichen Grünflächen an öffentlichen Gebäuden für die Allgemeinheit
  • Umgestaltung von Teilen öffentlicher Grünanlagen für Spiel und Sport
  • Sachgerechte Erhaltung und Unterhaltung der Anlagen unter Beteiligung der Nutzer

 

3.3 Sportstätten


Der Bestand an Sportstätten in Deutschland ist sehr hoch. Aktuelle Schätzungen des Deutschen Sportbundes gehen von 55.000 Sportplätzen (Groß- und Kleinspielfelder), 35.000 Sporthallen, 50.000 Tennisfreiplätzen, 3.000 Tennishallenplätzen, 7.000 Reitanlagen, 7.300 Hallen- und Freibädern und 400 Golfplätzen aus. Hinzu kommen zahlreiche Nebenflächen, Wassersportanlagen, Vereinsgeschäftsstellen und -lokale sowie ca. 5.500 kommerzielle Fitness-Center. Aufgrund dieses hohen Bestandes werden sich Baumaßnahmen zukünftig auf die Modernisierung vorhandener Sportstätten konzentrieren. Neubauvorhaben werden auf wachstumsintensive Sportarten beschränkt bleiben.

Die Wirkungen von Sportstätten auf die Umwelt sind vielfältig. Bei ihrer Darstellung und Beurteilung kann zwischen Sportfreianlagen und Sporthallen unterschieden werden. Sportfreianlagen weisen gegenüber Sporthallen einen erheblich höheren Flächenbedarf auf. Der Umgang mit dieser F1äche ist unter Umweltgesichtspunkten von großer Bedeutung. Einerseits können durch falsche Standortwahl, unsachgemäße Pflege (Überdüngung, Beregnung mit Trinkwasser etc.) und unnötige Bodenversiegelung wertvolle Lebensräume verlorengehen sowie der Boden und der Wasserhaushalt beeinträchtigt werden.


-13-

 

Andererseits kann die Berücksichtigung von Umweltkriterien bei Planung, Bau und Pflege einer Sportfreianlage vor allem in städtischen Ballungsräumen zur ökologischen Aufwertung (Artenvielfalt, Mikroklima etc.) und damit auch zur Attraktivierung des Wohnumfeldes beitragen. Zur Vermeidung von Konflikten durch Lärmemissionen sind auf Sportanlagen die in der Sportanlagenlärmschutzverordnung festgelegten Grenzwerte einzuhalten.

Sporthallen beanspruchen nur rund 5% der Flächen von Sportfreianlagen. Umweltbelastungen ergeben sich bei Ihnen vor allem aus dem vielfach noch zu hohen Verbrauch an Energie und Wasser. Für den Betrieb einer Sporthalle werden heute im Schnitt rund 400.000 kWh Energie pro Jahr benötigt. Die Hauptansatzpunkte zur Reduzierung des Energieverbrauchs von Sporthallen liegen in den Bereichen Heizung/Warmwasserbereitung, Wärmedämmung und Beleuchtung. Praktische Beispiele zeigen, dass in Sportstätten beachtliche Potentiale zur Einsparung von Energie und Wasser vorhanden sind. Zur Ausschöpfung dieser Potentiale sind zum einen die Installation moderner ressourcenschonender Technik und zum anderen ein verändertes Benutzerverhalten notwendig (vgl. Punkt 3.6 "Umweltbildung"). Aufgrund der hohen Einspareffekte amortisieren sich Investitionen in den Bereichen Energie und Wasser häufig bereits innerhalb relativ kurzer Zeit. Ideal geeignet für den Einbau umweltschonender Technik sind ohnehin notwendige Maßnahmen zur Substanzerhaltung und Neubauvorhaben. Nur allzu oft jedoch verhindern die begrenzten Haushaltsmittel von Kommunen und Vereinen die Finanzierung der anfänglich notwendigen Investitionskosten für umweltgerechte Sportstätten.

Einen Ausweg versprechen neue Finanzierungsmodelle auf Contracting-Basis, bei denen die Investition auf Darlehensbasis erfolgt und das Darlehen aus den eingesparten Betriebskosten beglichen wird. Investitionskosten und Flächenverbrauch für und durch neue Sportstätten können in manchen Fällen auch durch die Umnutzung vorhandener Flächen und Gebäude verringert werden.

Die planmäßige und nicht nur punktuelle Berücksichtigung von Umweltaspekten erfordert auf Seiten der Sportstättenbetreiber (Kommune, Verein, Gewerbebetrieb) ein systematisches Umweltmanagement. Zu dessen wesentlichen Elementen zählen u.a. die Benennung eines Umweltverantwortlichen, die verbindliche Berücksichtigung von Umweltaspekten bei allen wichtigen Entscheidungen, die Einführung eines Öko-Controlling sowie die regelmäßige Durchführung umweltbezogener Mitarbeiterschulungen.

Durch die Einsparung wertvoller Ressourcen können umweltverträglich gestaltete und betriebene Sportstätten einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Förderung nachhaltiger Entwicklung und damit auch zur Umsetzung der Agenda 21 leisten. Dies gilt insbesondere für den Schutz des Klimas durch Reduktion von CO2-Emissionen.



-14-


Zusammengefaßt sind in Hinblick auf die notwendige Ökologisierung von Sportstätten folgende Schritte von Bedeutung:

  • Initiierung und Unterstützung von Umweltberatungsangeboten für Sportstättenbetreiber
  • Bindung von staatlicher und verbandlicher Sportstättenförderung (Zuschüsse undDarlehen) an die Erfüllung von Umweltstandards
  • Verstärkte Berücksichtigung der Umnutzung bestehender Flächen und Gebäude für den Sportstättenbau
  • Entwicklung und Propagierung neuer Finanzierungsmodelle für ressourcenschonende Investitionsvorhaben
  • Integration des Umweltmanagements in die Arbeit von Sportämtern, Vereinen, Verbänden und gewerbsmäßigen Sportanbietern

3.4 Sport und Mobilität

Mobilität ist eine wesentliche Voraussetzung für Begegnung, Austausch und neue Erfahrungen - innerhalb und außerhalb des Sports. Sport erfordert Mobilität. Genau wie in -anderen gesellschaftlichen Subsystemen auch sind die Mobilitätsanforderungen im Sport in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Neben dem quantitativen Wachstum des Sports ist vor allem seine anhaltende Ausdifferenzierung von Bedeutung, Neue Sportarten gehen häufig mit einer Differenzierung und Erweiterung von Raumansprüchen einher. Die Erreichung neuer Räume (Sportstätten oder Landschaften) erfordert höhere Mobilität.

Dies gilt insbesondere für die Natur- und landschaftsorientierten Sportarten, die seit vielen Jahren starke Zuwächse an Aktiven zu verzeichnen haben. Da die Ausübung dieser Sportarten für die meisten Menschen nur nach mehr oder weniger weiter Anreise möglich ist, sind Sport und Tourismus heute stärker denn je miteinander verknüpft. Vielfach ist der Sport heute sogar der Hauptanlaß für eine Reise (z.B. bei Skireisen), in anderen Fällen sind die angebotenen Sportaktivitäten zumindest ein wichtiges Kriterium bei der Auswahl des Reisezieles.

Auch im besiedelten Bereich sind die Anforderungen an die Mobilität der Sporttreibenden gewachsen. Hauptverantwortlich hierfür ist die räumliche Funktionstrennung zwischen Arbeit, Wohnen und Freizeit. Insbesondere die vermehrte Errichtung von Sport- und Freizeitzentren in den Randbereichen der Kommunen ("auf der grünen Wiese") hat die Wege nun und vom Sport verlängert. Sport wird jedoch nicht nur auf Sportanlagen ausgeübt, sondern gerade in Städten auch auf öffentlichen Flächen (Parks, Spielstraßen, Radwegen etc.).

Aufgrund anderer stadtplanerischer Prioritätensetzungen in den vergangenen Jahrzehnten sind derartige Möglichkeiten heute nur unzureichend vorhanden. Die Zurückdrängung der Bewegungs-, Spiel- und Sportmöglichkeiten aus dem städtischen Alltag durch Straßenbau, Flächenversiegelung etc. führte dazu, dass der notwendige Ausgleich mehr denn je außerhalb der Städte gesucht wird.

 

 

-15-


Die Ausweitung wohnungsnaher Sportangebote ist daher auf dem Weg zu einer nachhaltigen Entwicklung des Sports von großer Bedeutung. Wichtige Grundlagen für einen "Sport der kurzen Wege" konnten in den vergangenen Jahren gesichert werden (Baunutzungsverordnung, Sportanlagenlärmschutzverordnung, § 906 BGB). Unter Einhaltung der entsprechenden Vorgaben können Sportanlagen nunmehr leichter als zuvor in Wohnungsnähe errichtet und betrieben werden. Die Nutzung dieses rechtlichen Rahmens und die Reintegration von Bewegung und Sport in den öffentlichen Raum zählen zu den vordringlichen Aufgaben.

Die nachhaltige Entwicklung des Sports erfordert neben der Vermeidung unnötigen Verkehrs auch das Angebot und die Nutzung möglichst umweltverträglicher Verkehrsmittel. Ziel und Realität klaffen hier noch weit auseinander. Mobilität im Sport ist heute überwiegend Auto-Mobilität. Der Sport trägt damit in nicht unerheblichem Maß zum gesamten Verkehrsaufkommen und damit u.a. auch zur Klimabelastung bei. Bereits mehr als die Hälfte aller PKW-Kilometer werden heute in der Freizeit gefahren, davon einer Untersuchung aus der Schweiz zufolge wiederum 25% in Zusammenhang mit Sport.

Im Bereich der landschaftsbezogenen Sportarten zählen der hohe Ausrüstung- und Transportbedarf und die Schwierigkeiten bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zu den Hauptursachen für den hohen PKW-Anteil, insbesondere die eingeschränkte Möglichkeit zur Mitnahme von Sportgeräten, der fehlende Transfer zwischen Bahnhof und eigentlichem Ziel sowie die nur unzureichend am Freizeitbedarf orientierten Streckenführungen und Fahrtzeiten. Erstaunlicherweise scheint jedoch selbst bei der Sportausübung im Siedlungsbereich der Pkw die absolute Nummer eins unter den Verkehrsträgern zu sein. Einer an der Universität Bayreuth durchgeführten Untersuchung zufolge fahren drei Viertel der organisierten erwachsenen Volleyballspieler mit Pkw oder Motorrad zum Training und zu den Heimspielen. 55% dieser Strecken betragen jedoch nur höchstens 5 Kilometer. Die Sportverbände und -vereine sind daher gefordert, die notwendigen Strukturen für ein umweltgerechtes Mobilitätsverhalten ihrer Mitglieder zu schaffen und unter den Sportlern für entsprechende Veraltensänderungen zu werben.

Unabhängig von den genannten Ursachen ist der hohe Anteil der Pkw-Nutzung im Sport vermutlich auch Ausdruck grundlegender Entwicklungen in Sport und Gesellschaft. Im Gefolge der zunehmenden Individualisierung und der gewachsenen Bedeutung von Lebensstilen für die Entwicklung eigener Identität haben Unabhängigkeit und Beweglichkeit einen hohen Stellenwert erlangt. Das Auto symbolisiert diese Eigenschaften. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln werden dagegen heute eher Abhängigkeit, Unbeweglichkeit und Masse verbunden. Dies gilt es durch attraktive Angebote zu verändern.


Auf dem Weg zu einer umweltverträglichen Mobilität im Sport sind vorrangig folgende Aufgaben zu lösen:

  • Aufwertung des Wohnumfeldes und Erweiterung der Sport-, Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten im innerstädtischen öffentlichen Raum (Grünflächen, Spielstraßen, Tempo 30-Zonen, Verbesserung der Gewässergüte etc.)
  • Förderung des Radverkehrs (Anbindung von Sportstätten an das örtliche Radwegenetz, Aufstellung sicherer und radschonender Abstellanlagen an Sportstätten etc.)
  • Attraktivierung von Bahn und Bus als Freizeit-Verkehrsmittel (Streckenführung, Fahrtzeiten, Preisgestaltung, Transportmöglichkeit von Sportgeräten etc.)



-16-

 

  • Verbesserung der Ausleih- und Lagermöglichkeiten für Sportgeräte am Zielort
  • Verstärkung der Bewußtseinsbildung unter den Sporttreibenden selbst (durch das Vorbild-Verhalten der Übungsleiter, Bildung von Fahrgemeinschaften etc.)
  • Durchführung struktureller Veränderungen in den Sportverbänden selbst (Berücksichtigung der Verbindungen des öffentlichen Personennahverkehrs bei der Ligen-Einteilung, Gründung von Mobilitätszentralen, Angebot von Sportler-Tickets, Verringerung der Fahrtkostenzuschüsse bei PKW-Benutzung etc.)

 

3.5 Sportartikel

Das quantitative Wachstum des Sports und seine anhaltende Ausdifferenzierung in immer neue Aktivitätsformen haben vor allem in den achtziger Jahren zu einem erheblichen Wachstum des Sportartikelmarktes geführt. Sportartikel sind heute Massenprodukte. Ihre Produktions- und Verkaufszahlen überschreiten nicht selten die Millionengrenze. Um so bedeutsamer ist die Umweltverträglichkeit dieser Produkte. Wie eine 1995 veröffentlichte Studie des Bundesumweltministeriums zeigt, gibt es in diesem Bereich trotz positiver Einzelansätze insgesamt noch erhebliche Defizite zu vermelden.

Umweltbelastungen können in allen Lebenszyklen eines Sportartikels auftreten, also bei der Rohstoffgewinnung, der Vorproduktion, der eigentlichen Herstellung des Artikels, dem Vertrieb, dem Gebrauch und der Entsorgung. Bisher dominieren in der Sportartikelindustrie sogenannte End-of-Pipe- Strategien, die lediglich auf-die nachträgliche Minderung bereits entstandener Belastungen gerichtet sind.

Im Mittelpunkt der Entwicklung neuer Sportartikel stehen heute nahezu ausschließlich funktionale und modische Aspekte. Umweltgesichtspunkte spielen nur in Ausnahmefällen eine Rolle. Zugunsten höherer Funktionalität von Sportartikeln werden vielfach Materialien eingesetzt, die entweder bereits bei der Herstellung mit erheblichen Umweltbelastungen einhergehen oder aber spätestens bei der Entsorgung Probleme bereiten. Letzteres gilt insbesondere für sogenannte Verbundmaterialien, die in der Regel kaum wieder in ihre Ausgangsstoffe zu trennen sind.

Zugleich ist der gesamte Ausrüstungsbereich Moden unterworfen, die einander in immer schnellerer Folge ablösen. Selbst Artikel, die ihre sportliche Funktion noch uneingeschränkt erfüllen, werden daher heute vermehrt ausrangiert, sobald sie nicht mehr der neuesten Mode entsprechen. Da Sportaktivitäten und -artikel verbreitete Lebensstilmerkmale wie Dynamik, Jugendlichkeit und Gesundheit repräsentieren, kann sich der Einzelne dieser Entwicklung nur schwer entziehen. Sie suggerieren die Zugehörigkeit zu einer Gruppe Gleichgesinnter und schaffen dadurch emotionale Sicherheit in einer zunehmend individualisierten Gesellschaft. Angebot und Nachfrage stehen auch in der Sportartikelindustrie in einem Wechselverhältnis. Einerseits hat die Sportartikelindustrie mit ihren Angeboten auf die gravierenden Veränderungen im Sport- und Freizeitbereich reagiert und den gewandelten Wünschen der Verbraucher entsprochen.


-17-


Andererseits hat sie durch immer neue und immer spektakulärere Angebote die Sportentwicklung und das Verbraucherverhalten entscheidend mitgeprägt. Besonders problematisch erscheint vor diesem Hintergrund die Vermarktung von Sportgeräten ohne Berücksichtigung der mit ihrem Gebrauch verbundenen Umweltauswirkungen und auch die Werbung mit naturbelastenden und z.T. sogar gesetzeswidrigen Situationen.

Im Mittelpunkt einer stärkeren Umweltorientierung in der Sportartikelindustrie sollte die Hinwendung zu vorsorgenden statt lediglich "'reparierenden" Umweltschutzmaßnahmen stehen. Hierzu gehört vor allem, dass ökologische Aspekte (zukünftig) bereits im Stadium der Produktentwicklung einen wichtigen Stellenwert einnehmen. Hauptziele sollten hierbei die Minimierung negativer Umweltauswirkungen in allen Produkt-Lebenszyklen und die Förderung von Stoffkreisläufen sein. Von besonderer Bedeutung sind in diesem Zusammenhang die Verwendung recyclingfähiger Materialien und die sortenreine Produktion bzw. die problemlose Trennfähigkeit der verwendeten Materialien.

Eine derart veränderte Produktionspolitik entspräche den Intentionen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes, das der Produktverantwortung einen hohen Steilenwert einräumt. Diese zielt u.a. auf Langlebigkeit, den Einsatz von Sekundärrohstoffen und die Rücknahme der Produkte nach Gebrauch. Allein über Aktivitäten der Sportartikelhersteller ist die Schaffung von Stoffkreisläufen nicht möglich. Notwendig ist stattdessen die intensive Kooperation von Herstellern, Vorproduzenten und Handel. Eine solche Zusammenarbeit ist eine unverzichtbare Voraussetzung für die Herstellung recycelbarer Produkte und den Aufbau eines funktionierenden Sammel- und Recyclingsystems. Recycling-Garantien müssen dem Verbraucher bereits beim Kauf gegeben und die anfallenden Kosten mit dem Kaufpreis abgegolten werden.

Die wichtigsten Schritte auf dem Weg zu höherer Umweltverträglichkeit im Sportartikel-Bereich sind folgende:

  • Berücksichtigung ökologischer Aspekte (Langlebigkeit, Reparaturfreundlichkeit, Recycelbarkeit) bereits im Stadium der Entwicklung neuer Produkte
  • Erarbeitung von Lebenszyklus-Analysen für gängige Sportartikel
  • Überprüfung der derzeitigen Möglichkeiten zum Recycling bzw. zur umweltverträglichen Entsorgung verbreiteter Sportartikel
  • Aufbau eines Systems zur Sammlung und Wiederverwertung von Sportartikeln (bei Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen)
  • Verzicht der Sportartikelbranche (Hersteller und Handel) auf die Darstellung umweltbelastender Sportaktivitäten in der Kommunikation mit den Verbrauchern (Werbung, PR etc.)
  • Aufbau funktionierender Umweltmanagementsysteme in den Unternehmen der Sportartikelbranche
  • Verbreitung von Informationen über umweltverträgliches Sporttreiben durch den Sportfachhandel



-18-



3.6 Umweltbildung

Umweltbildung ist angesichts der Geschwindigkeit der Veränderungen unserer natürlichen Lebensgrundlagen zu einer der zentralen Zukunftsaufgaben der Menschheit geworden. Bereits 1977 forderte die UNESCO, dass Umweltbildung einen umfassenden, lebenslangen Prozeß darstellen und den einzelnen aktiv in die Lösung spezifischer Probleme einbeziehen sollte.

Auch im Sport ist heute die Bedeutung der "Zukunftsaufgabe Umweltbildung" unumstritten. Die Vermeidung und Verringerung sportbezogener Umweltbelastungen erfordert die aktive Mitwirkung der Sporttreibenden. Umweltbildung soll zum einen das umweltgerechte Verhalten der Sportler fördern, zum anderen durch die Vermittlung von Einsicht auch die Akzeptanz planerischer und ordnungsrechtlicher Maßnahmen zum Schutz der Umwelt sicherstellen.

Umweltfragen sind mittlerweile Bestandteil der Ausbildungsordnungen und -pläne zahlreicher Sportorganisationen. Die umweltbezogene Aus- und Fortbildung von Multiplikatoren (Übungsleitern, Trainern etc.) soll der Umweltbildung auch in der normalen Vereinsarbeit zu mehr Gewicht verhelfen. Gleiches wird durch die Erstellung und Verbreitung schriftlicher Informationsmaterialien unter den eigenen Verbands- und Vereinsmitgliedern versucht.

Aufgrund dieser Anstrengungen ist das Wissen über die potentiellen Wirkungen der eigenen Sportart auf die Umwelt unter den organisierten Sportlem in Deutschland seit Beginn der achtziger Jahre sicherlich erheblich gestiegen. Nicht immer jedoch stimmen Wissen und Handeln überein. Allein die intensive Informationsarbeit eines Verbandes ist noch kein hinreichender Beleg für ein umweltgerechtes Handeln seiner Mitglieder. Hinzu kommt, dass in vielen der Natur- und landschaftsbezogenen Sportarten ein Großteil der Aktiven nicht in Vereinen und Verbänden organisiert und damit nur schwer durch Umweltbildungsaktivitäten zu erreichen ist. Zusätzlich erschwert wird die Ansprache der nicht-organisierten Sportler dadurch, dass bestimmte Sportaktivitäten mit einem stark individualistischen Lebensstil verknüpft sind, in dem der Stellenwert des Umweltschutzes gering ist.

Obwohl sie nur einen Teil der Sporttreibenden repräsentieren, kommt den Sportorganisationen in umweltpädagogischer Hinsicht eine besondere Verantwortung zu. Neben der Initiierung von Umweltbildungsprozessen, auch über den Kreis der eigenen Mitglieder hinaus, sind hier vor allem die Bereitschaft zur Selbstbeschränkung und zur Respektierung von Nutzungsgrenzen von Bedeutung.

Sportverbände und -vereine und auch jeder einzelne Übungsleiter, Trainer und Betreuer sollten auch in ökologischer Hinsicht eine Vorbildfunktion übernehmen. Statt einer eher kontraproduktiven "Zeigefinger-Pädagogik" geht es vor allem um das Angebot attraktiver und zugleich umweltverträglicher Handlungsmöglichkeiten.

Umweltbildung ist ein wichtiger, aber allein nicht ausreichender Ansatz zur Lösung bzw. Vermeidung von Sport-Umwelt-Konflikten. Vermehrt berücksichtigt werden sollte, dass auch von den jeweiligen Strukturen bzw. Rahmenbedingungen des Sporttreibens eine pädagogische Wirkung ausgehen kann. Diesem Gedanken folgend, sollten Information und Aufklärung zukünftig um die Schaffung von Bedingungen ergänzt werden, die ein umweltgerechtes Verhalten von sich aus nahelegen. Die Möglichkeiten hierfür sind vielfältig. Sie reichen u.a. von der verbindlichen Festlegung von Fahrgemeinschaften zu Auswärtsspielen über die Bereitstellung von Behältern für die Abfall-Getrenntsammlung bis hin zur Installation sicherer Fahrradabstellanlagen (vgl. Punkt 3.3 "Sportstätten").


-19-


Zusammenfassend sind für eine zukünftig erfolgreiche Umweltbildungsarbeit im Sport folgende Schritte von besonderer Bedeutung:

  • Verstärkte Erarbeitung und Umsetzung ganzheitlich orientierter Umweltbildungskonzepte mit engem Theorie-Praxis-Bezug
  • Aufbau der notwendigen Strukturen zur Sicherstellung ausreichender und hochwertiger Umweltbildungsarbeit (Ausweitung statt Abbau von Umweltferenten-Stellen in Sportorganisationen, Erweiterung der Entscheidungsbefugnisse der Umweltreferenten, Bildung von Umwelt-Lehrteams, Angebot regelmäßiger Multiplikatoren-Schulungen, Erarbeitung handhabbarer und ansprechender Unterichtsmaterialien etc.)
  • Modellhafte Erprobung von Möglichkeiten zur umweltbezogenen Verhaltensbeeinflussung nicht-organisierter Sportler
  • Durchführung von Umweltwettbewerben im Sport
  • Entwicklung und Umsetzung von Leitbildern eines Natur- und landschaftsverträglichen Sports
  • Verstärkte Verankerung der Umweltkommunikation in der Verbands-Vereinsarbeit und im Dialog mit breiten Bevölkerungskreisen

 

 

-20-

 

4. Fazit und Ausblick

Der Sport kann einen eigenständigen und wichtigen Beitrag zur Realisierung des Leitbildes der nachhaltigen Entwicklung und damit zur Umsetzung der Agenda 21 in der Bundesrepublik Deutschland leisten. Voraussetzung hierfür sind die intensive Diskussion und die Verankerung dieses Leitbildes auf Seiten der Sportorganisationen und der übrigen mit dem Sportbereich befaßten Akteure.

Steigende Nutzerzahlen, die Ausweitung und Intensivierung der Naturnutzung und die verstärkte Ressourcen-Inanspruchnahme (Flächen, Energie, Wasser etc.) haben unbestreitbar zu einer erhöhten Belastung von Natur und Umwelt durch den Sport geführt. Zugleich jedoch ist das Feld von Strategien und Maßnahmen zur Vermeidung und Lösung von Konflikten zwischen Sport und Natur- und Umweltschutz weiter als oftmals erkannt wird. Erfolgversprechend ist insbesondere die abgestimmte Kombination planerischer, pädagogischer und rechtlicher Maßnahmen.

Für den Bereich der naturorientierten Sportarten sollte zukünftig die Entwicklung differenzierter Schutz- bzw. Nutzungskonzepte für Natur und Landschaft im Vordergrund stehen, bei denen sich die Art der Sportausübung den naturräumlichen Voraussetzungen anpaßt. Empfindliche Gebiete sind frei von belastenden Aktivitäten zu halten und Sportaktivitäten in weniger sensible und trotzdem landschaftlich attraktive Räume zu lenken. Ordnungsrechtliche Maßnahmen sollten nur dann ergriffen werden, wenn es der Schutzzweck erfordert und andere Steuerungsmöglichkeiten nicht greifen.

Im besiedelten Bereich geht es vorrangig darum, wohnungsnahe Räume für Bewegung, Spiel und Sport zu erhalten und auszuweiten. Bewegungsfreundlichkeit ist ein wichtiges Kriterium einer lebenswerten Stadt. Von besonderer Bedeutung bei der Errichtung und dem Betrieb von Sportstätten ist zukünftig der sparsame und sinnvolle Ressourceneinsatz. Bei den vorhandenen Sportstätten scheint vor allem das Potential für die Reduktion des Energie- und Wasserbrauchs noch nicht ausgeschöpft zu sein. Im Prozeß der Planung und Errichtung neuer Sportstätten sollten Umweltgesichtspunkte einen höheren Stellenwert als in der Vergangenheit besitzen.

Auf den Sport entfallt ein nicht unerheblicher Teil des gesamten Freizeitverkehrs. Die Verkürzung der notwendigen Wege durch wohnungsnahe Angebote ist daher ein zentraler Ansatzpunkt für Veränderungen. Hauptverkehrsmittel von Sportlern ist bisher das Auto. Die hierdurch verursachten Umweltbelastungen werden häufig unterschätzt. Die Entwicklung und Propagierung umweltverträglicherer Formen der Mobilität ist daher ebenfalls von erheblicher Bedeutung.

Sportartikel genügen heute nur in Ausnahmefällen den Ansprüchen an eine ökologische Produktgestaltung. Die Schließung von Stoffkreisläufen ist daher kaum möglich. Da die Kreislaufwirtschaft ein zentrales Element nachhaltiger Entwicklung ist, sind auch auf diesem Gebiet Veränderungen unverzichtbar.

 

 

-21-


Bei der Suche nach Lösungen ist die Kooperation aller Akteure gefordert. Dies betrifft vor allem Sport- und Naturschutzverbände, gewerbliche Sportanbieter, Politik und Verwaltung, Industrie und Handel. Ohne das konstruktive Zusammenwirken dieser Gruppen werden sich tragfähige und allgemein akzeptierte Lösungen kaum erreichen lassen. Eine wesentliche Voraussetzung hierfür ist die frühzeitige Einbeziehung der jeweils betroffenen Interessengruppen in die Suche nach Konfliktlösungen. Notwendig ist aber auch das aktive Engagement jedes einzelnen Sportlers. Die umweltbezogene Information- und Aufklärungsarbeit unter den Sportlern ist daher fortzuführen und gegebenenfalls auszuweiten.

Die in diesem Papier erarbeiteten Positionen und Forderungen beschreiben nach Auffassung des Arbeitskreises "Sport und Umwelt" beim Bundesumweltministerium wesentliche Elemente einer nachhaltigen Entwicklung des Sports. Sie sollen einerseits als Grundlage für die weiteren Aktivitäten des Bundesumweltministeriums auf dem Gebiet des Sports dienen, andererseits aber auch Diskussionen und vor allem Aktionen der mit diesem Papier angesprochenen Akteure anregen.



-22-

 

Literaturauswahl

Jägemann, H./Strojec, R.(Red.): Fließgewässer und Freizeitsport, Heft 11 der Schriftenreihe "Sport und Umwelt" des Deutschen Sportbundes, Frankfurt/M. 1996

Länderarbeitsgemeinschaft für Naturschutz: Handlungskonzept Naturschutz und Erholung, Stuttgart 1995

Koch, J.: Zukunftsorientierte Sportstättenentwicklung, Bd.l, hrsg. vom Landessportbund Hessen, Aachen 1997

Kuhn, P.: Indoor-Sport und Ökologie, Schorndorf 1996

Neuerburg, H.-J./Wilken, T.: Umweltbildung im Sport, hrsg. von der Deutschen Sportjugend,

Frankfurt/M. 1995

Neuerburg, H.-J./Wilken, T.(Red.): Bewegungs(t)raum Stadt, hrsg. von der Deutschen Sportjugend, Frankfurt/M. 1995

Neuerburg, H.-J./Wilken, T.(Red.): Sport und Bewegung in der Stadt, Heft 10 der Schriftenreihe "Sport und Umwelt" des Deutschen Sportbundes, Frankfurt/M. 1995

Neuerburg, H.-J./Wilken, T.(Red.): Sport und Natur im Konflikt, Heft 12 der Schriftenreihe "Sport und Umwelt" des Deutschen Sporthundes, Frankfurt/M. 1996

Neuerburg, H.-J./Wilken, T.(Red.): Sport und Natur - Strategien zur Konfliktlösung, Heft 14 der Schriftenreihe "Sport und Umwelt" des Deutschen Sportbundes, Frankfurt/M. 1997

Neuerburg, H.-J./Wilken, T.: Umweltwettbewerbe im Sport, hrsg. von Sport mit Einsicht e.V., Hamburg 1997

Neuerburg, H.-J./Willken, T.(Red.): Sport und Mobilität, Heft 16 der Schriftenreihe "Sport und Umwelt" des Deutschen Sportbundes, Frankfurt/M. 1998

Schemel, H.-J./Erbguth, W.: Handbuch Sport und Umwelt, 3. überarb. Auflage Aachen 1998

Schemel, H.-J./Strasdas, W.: Bewegungsraum Stadt - Bausteine zur Schaffung umweltfreundlicher Sport- und Spielgelegenheiten, Aachen 1998

Stettler, J.: Sport und Verkehr, Berner Studien zu Freizeit und Tourismus, Bd. 36, Bern 1997

Strasdas, W.: Auswirkungen neuer Freizeittrends auf die Umwelt, Aachen 1994

Strojec, R.(Hrsg.): Landschaft, Naturerlebnis und Umweltbildung im (Kanu)Sport, Rüsselsheim 1993

Strojec, R./Egli, I.(Red.): Leitbilder eines Natur- und landschaftsverträglichen Sports, Heft 15 der Schriftenreihe "Sport und Umwelt" des Deutschen Sportbundes, Frankfurt/M. 1997

Wilken, T.: Umweltschutz in der Sportartikelindustrie, hrsg. Vom Bundesumweltministerium, Berlin 1995

Wilken, T./Neuerburg, H.-J.:Umweltschutz im Sportverein, Aachen 1997



-23-



Arbeitskreis "Sport und Umwelt" beim Bundesumweltmnisterium

Name / Institution


Mitglieder (Berufung 1994)

Bauchowitz, Rolf  / Bundesverband der Deutschen Sportartikelindustrie

Bichlmeier, Franz  /  Regierung von Oberbayern, Höhere Naturschutzbehörde

Glaz, Timothy  / Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (bis 1997)

Hartmann, Dietrich  /  Bundesinstitut für Sportwissenschaft

Hoffmann, Gerlinde  /  Deutscher Naturschutzring

Jägemann, Hans  /  Deutscher Sportbund

Janssen, Peter  /  Kuratorium Sport und Natur (seit 1998)

Jeschke, Leberecht  /  Nationalparkamt Mecklenburg-Vorpommern

Ott, Stefan  /  Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland

Schemel, Hans-Joachim  /  Büro für Umweltforschung und -planung

Siebenborn, Dieter   /  Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände

Strojec, Rolf   /  Hessische Kanuschule

Wilken, Thomas   /  Sport mit Einsicht



Ständige Gäste

Fritz, Georg   /  Bundesamt für Naturschutz

Mewis, Peter   /  Bundesministerium des Innern

Morawa, Christa   /  Umweltbundesamt

 

Geschäftsstelle beim BMU

Lorenz, Dieter   /  Bundesumweltministerium

Tempel, Karl-Georg   /  Bundesumweltministerium


pflire.gif (68 Byte)GlideNet          

Solarstadion-Indexseitepfreli.gif (68 Byte)