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Solarflugzone oder Crash !

Nach Schliessung des alten Riemer Flughafens fiel auch dessen Kontrollzone weg. Luftraum wurde frei ueber der Stadt und ihrer Region.

Neue Strukturen im Luftraum bzw. in der Flugsicherung  wurden rund um den FJS-Airport geschaffen. Im nun freien unteren Luftraum, in einem nur 200 Meter schmalen Hoehenband zwischen minimal 600 und maximal 800 Meter ueber Grund, tummeln sich unter dem fuer den Airport reservierten Luftraum regelmaessig zahlreiche Kleinflugzeuge. Wuerde z.B. einer Einmotorigen  waehrend ihres Stadtrundflugs der Motor ausfallen - der Pilot haette nicht die geringste Chance, eine brauchbare Aussenlandemoeglichkeit zu finden. Dieser unhaltbare Zustand besteht seit 1992. Noch vor dessen Eintreten hatten wir davor gewarnt.

Neue Brandkatastrophen sind also programmiert .

Wir hatten ja schon einige! Wer waere verantwortlich?

Nur der Pilot?

Es gibt aber eine Loesung zur Erhoehung der Sicherheit von ueber 1 Million ueberflogenen Buergerinnen und Buergern:

Die Einrichtung einer Solarflugzone ueber dieser Region,

und zwar fuer das auf dem ehemaligen Militaerflugplatz Neubiberg  zu errichtende OTTO LILIENTHAL SOLARFLUG-ZENTRUM (OLS). Das Konversionskonzept des OLS sieht eine Beschraenkung dieses Luftverkehrs zugunsten des bisher vertriebenen, aber nun zurueckkehrenden Segelflugs vor. Segelflugzeuge gleiten weit, auch ohne Thermik, 400-500% weiter als defekte Motorflugzeuge - ohne feuergefaehrlichem Benzin! Segelfliegen ist Solarsport, denn Thermik ist Sonnenenergie. Schon Lilienthal beobachtete das Voegel mit der Kraft der Sonne fliegen. Wir Segelflieger haben dieses Fliegen gelernt. Wir wollen den Bereich einer stillen Solarflugzone aus Sicherheitsgruenden schaffen, aber auch, um mit Rundfluegen fuer unseren Solarsport zu werben und um das notwendige Umdenken in der Luftfahrt zu foerdern - ungestoert und nicht stoerend!

Das Recht der Buergerinnen und Buerger, das wunderschoene Panorama ihrer Heimatstadt aus der Luft zu bewundern, bleibt erhalten - der Genuss dieses Erlebnisses wird durch das lautlose Gleiten noch erhoeht. Wir brauchen hierzu keine neuen Gesetze. Wir begruenden mit dem OTTO LILIENTHAL SOLARFLUG-ZENTRUM und seiner SOLARFLUGZONE eine neue, aber dennoch entsprechende Anwendung bereits bestehender Paragraphen des Luftverkehrsgesetzes und der Luftverkehrs-Ordnung.

Paragraph 26 Luftverkehrsgesetz (LuftVG):

(1) Bestimmte Luftraeume koennen voruebergehend oder dauernd fuer den Luftverkehr gesperrt werden (Luftsperrgebiete).

(2) In bestimmten Luftraeumen kann der Durchflug von Luftfahrzeugen besonderen Beschraenkungen unterworfen werden. (Gebiete mit Flugbeschraenkungen).

Paragraph 11 Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO):

(1) Der Bundesminister fuer Verkehr legt Luftsperrgebiete und Gebiete mit Flugbeschraenkungen fest, wenn dies zur Abwehr von Gefahren fuer die oeffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere fuer die Sicherheit des Luftverkehrs, erforderlich ist. Er gibt die Gebiete in dem Bundesanzeiger und in den Nachrichten fuer Luftfahrer bekannt.

(2) Luftsperrgebiete duerfen nicht durchflogen werden. Gebiete mit Flugbeschraenkungen duerfen durchflogen werden, soweit die Beschraenkungen dies zulassen oder die Bundesanstalt fuer Flugsicherung allgemein oder die zustaendige Flugverkehrskontrollstelle im Einzelfall den Durchflug genehmigt hat.

(3) Der Bundesminister fuer Verkehr kann zulassen, dass in Luftsperrgebieten und Gebieten mit Flugbeschraenkungen von den Vorschriften dieser Verordnung abgewichen wird.      

Soviel zum Luftrecht. Uebrigens: Der Luftraum ueber Muenchen wurde, aus anderem Anlass, schon einmal aus Sicherheitsgruenden gesperrt, allerdings fuer einen - gemessen an der Muenchner Bevoelkerung  - relativ kleinen Personenkreis: fuer die Teilnehmer des Weltwirtschaftsgipfels, und zwar vom  03. Juli 1992 bis 09. Juli 1992. Was Politikern recht ist, sollte fuer die Bevoelkerung billig sein. Sie wohnt hier.

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