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Auszugsweise Abschrift aus Mobilität und Klima, Seite 23

II. Da der Luftverkehr - insbesondere in Europa - in hohem Maße grenzüberschreitend ist, ist die Zuordnung der luftfahrtbedingten Emissionen zum Emissionsbudget eines Landes problematisch. Eine Zuordnung kann nach den folgenden Kriterien vorgenommen werden:

- nach dem Territorialprinzip: Dieses berücksichtigt den gesamten, mit den inländischen Flughäfen in Verbindung stehenden grenzüberschreitenden Luftverkehr, und zwar jeweils die über dem Landesgebiet geflogenen Teilabschnitte. Bei dieser Zuordnung werden die Emissionen bei grenzüberschreitenden Überflügen ohne Zwischenlandung sowie Flugstrecken über den Ozeanen nicht berücksichtigt.

- nach der Energiebilanz: Danach wird der grenzüberschreitende Luftverkehr eines Landes in vollem Umfang, d. h. alle in diesem Land startenden Maschinen bis zur ersten Auslandszwischenlandung berücksichtigt.

- nach dem Nationalitätenprinzip: Dieses berücksichtigt die Luftverkehrsleistung aller Luftverkehrsteilnehmer eines Staates, unabhängig ob im In- oder Ausland bzw. bei Hin- oder Rückflug.

Je nach Wahl der Zuordnung hatte der Personenluftverkehr an den C02-Emissionen der Bundesrepublik Deutschland 1988 einen Anteil von 2,7% (Territorialprinzip), von 7,8% (Energiebilanz) bzw. von 13,3% (Nationalitätenprinzip) (IFEU, 1992).

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