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Reaktion aus den Rathaus auf die Rücknahme des Antrags auf Durchführung eines Bürgerentscheids vom 10.01.2001

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Aus der Münchner Rathausrundschau von 11. Januar 2001

Meldungen

Kein Sonderplenum zur Stadionfrage

(11.1.2001) Am 17. Januar wird kein Sonderplenum des Münchner Stadtrats

zum Bürgerbegehren Olympiastadion stattfinden. Mit der Rücknahme des

Antrags durch die bevollmächtigten Vertreter ist die Grundlage für diese

Sondersitzung entfallen. Die Herbeiführung eines Bürgerentscheids erscheint

erst sinnvoll, wenn entscheidungsreife Standort-Alternativen ausgearbeitet

sind und zu den Finanzierungsfragen nähere Angaben gemacht

werden können. Dies dürfte erst in einigen Monaten der Fall sein.

 

OB dankt Vertretern des Bürgerbegehrens

Oberbürgermeister Christian Ude hat den Vertretern des Bürgerbegehrens

für die Rücknahme ihres Antrags gedankt. Das Schreiben hat folgenden

Wortlaut:

„Für Ihre Entscheidung, den Antrag auf Durchführung des Bürgerbegehrens

Olympiastadion zurückzunehmen, möchte ich mich ausdrücklich namens

der Stadt bedanken. Sie haben damit der Stadtverwaltung, aber

auch der Bürgerschaft ein aufwändiges und kostspieliges Verfahren erspart,

das zu diesem Zeitpunkt keine weitere Klärung gebracht hätte.

Sie haben Recht: Im Wesentlichen haben Sie Ihre Ziele bereits durchgesetzt.

In der Anlage übersende ich Ihnen meine gestrige Presseerklärung.

Sie können daraus ersehen, dass meines Erachtens ein Bürgerentscheid

zur Stadionfrage durchaus sinnvoll wäre, aber erst dann, wenn entscheidungsreife

Standortalternativen ausgearbeitet sind. Sollte sich in den

nächsten Monaten herausstellen, dass der Standort Olympiastadion als

Option aufrecht erhalten werden muss, um an der Bewerbung um die Fußball-

Weltmeisterschaft 2006 festhalten zu können, werde ich Sie und Ihren

Sachverstand selbstverständlich einbeziehen. Dankenswerterweise haben

Sie ja die Möglichkeit eines WM-gerechten Ausbaus, der die Mindestanforderungen

der FIFA erfüllt, ausdrücklich offen gelassen. Zunächst aber werden

sich alle Anstrengungen der Fußballvereine und der Stadt darauf konzentrieren,

die Möglichkeit eines Neubaus auszuloten. Sie können sich darauf

verlassen, dass die beiden Hauptanliegen Ihres Bürgerbegehrens

- ernsthafte und konstruktive Standortsuche für einen Neubau

sowie

- Schutz des Olympiastadions in seinen wesentlichen Merkmalen

von der Stadt ernstgenommen werden, auch wenn das Bürgerbegehren

insoweit keine rechtliche Bindungswirkung entfaltet. Die Stadt fühlt sich an

ihre Beschlüsse vom 13. Dezember 2000 auch ohne formale Bindungswirkung

durchaus gebunden.

Dr. Hans-Jochen Vogel, der vor dieser Sitzung den Kontakt zwischen den

Initiatoren und der Stadtspitze gehalten hat, erhält eine Ablichtung dieses

Schreibens."

 

In seiner gestrigen Pressemitteilung hatte OB Ude erklärt:

OB Ude begrüßt Rücknahme des „Bürgerbegehrens Olympiastadion"

(10.1.2001) Oberbürgermeister Christian Ude begrüßt die Entscheidung der

bevollmächtigten Vertreter des Bürgerbegehrens, ihren Antrag zurückzunehmen.

Ude: "Diese Entscheidung hatten die Vertreter der Stadt schon

vor der letzten Vollversammlung im Dezember gewünscht. Die Vertreter

des Bürgerbegehrens haben Recht: Im Wesentlichen haben sie ihre Ziele

bereits durchgesetzt, weil ein radikaler Umbau des Olympiastadions nicht

weiter verfolgt wird und die Stadt München sich bereits abermals auf die

Standortsuche für einen Neubau begeben hat.

Die Durchführung des Bürgerentscheids hätte deshalb in diesen beiden

Fragen keinen Fortschritt mehr bringen können, dafür aber die weiteren

Fragen aufgeworfen, ob ein Bürgerentscheid im Sinne des Bürgerbegehrens

auch einen WM-tauglichen Ausbau des Olympiastadions behindert

und was unter "Förderung" eines Neubaus zu verstehen sei.

Dank der Rücknahme des Bürgerbegehrens sind jetzt keine juristischen

Festlegungen zu befürchten, die sich in Zukunft hinderlich erweisen könnten.

Die Stadt wird auf jeden Fall alle Anstrengungen unternehmen, um zusammen

mit den Vereinen einen Standort für einen Neubau zu finden. Sie wird

auch in eine vertiefende Untersuchung von Standortalternativen eintreten,

sobald die Pläne der Fußballvereine bekannt sind.

Die Option eines Ausbaus des Olympiastadions wird ohnehin nur dann aktuell,

wenn die Bemühungen um einen Neubau scheitern. Sollte ein Umbau

wieder ins Gespräch kommen, wird die Stadt den Sachverstand der

Vertreter des Bürgerbegehrens einbeziehen.

Wenn entscheidungsreife Standort-Alternativen ausgearbeitet sind, sollte

die Stadionfrage meines Erachtens durch die Bürgerschaft entschieden

werden, weil nur das Ergebnis eines Bürgerentscheids von allen widerstreitenden

Interessensgruppen als endgültige Entscheidung akzeptiert

werden wird.

Dabei wird die Bürgerschaft auch über die Frage zu entscheiden haben, ob

sich die Stadt über die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen

und etwaigen infrastrukturellen Maßnahmen hinaus an den Kosten des

Neubaus eines reinen Profi-Fußballstadions beteiligen soll. Ich persönlich

halte die wohnungspolitischen Aktionsprogramme zur Überwindung einer

Wohnungsnot für weit vordringlicher."

> Zur Antragsrücknahme vom 10.01.2001 <


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