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Reaktion aus den Rathaus auf die Rücknahme des Antrags auf Durchführung eines Bürgerentscheids vom 10.01.2001 |
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Aus der Münchner Rathausrundschau von 11. Januar 2001 Meldungen Kein Sonderplenum zur Stadionfrage (11.1.2001) Am 17. Januar wird kein Sonderplenum des Münchner Stadtrats zum Bürgerbegehren Olympiastadion stattfinden. Mit der Rücknahme des Antrags durch die bevollmächtigten Vertreter ist die Grundlage für diese Sondersitzung entfallen. Die Herbeiführung eines Bürgerentscheids erscheint erst sinnvoll, wenn entscheidungsreife Standort-Alternativen ausgearbeitet sind und zu den Finanzierungsfragen nähere Angaben gemacht werden können. Dies dürfte erst in einigen Monaten der Fall sein. OB dankt Vertretern des Bürgerbegehrens Oberbürgermeister Christian Ude hat den Vertretern des Bürgerbegehrens für die Rücknahme ihres Antrags gedankt. Das Schreiben hat folgenden Wortlaut: Für Ihre Entscheidung, den Antrag auf Durchführung des Bürgerbegehrens Olympiastadion zurückzunehmen, möchte ich mich ausdrücklich namens der Stadt bedanken. Sie haben damit der Stadtverwaltung, aber auch der Bürgerschaft ein aufwändiges und kostspieliges Verfahren erspart, das zu diesem Zeitpunkt keine weitere Klärung gebracht hätte. Sie haben Recht: Im Wesentlichen haben Sie Ihre Ziele bereits durchgesetzt. In der Anlage übersende ich Ihnen meine gestrige Presseerklärung. Sie können daraus ersehen, dass meines Erachtens ein Bürgerentscheid zur Stadionfrage durchaus sinnvoll wäre, aber erst dann, wenn entscheidungsreife Standortalternativen ausgearbeitet sind. Sollte sich in den nächsten Monaten herausstellen, dass der Standort Olympiastadion als Option aufrecht erhalten werden muss, um an der Bewerbung um die Fußball- Weltmeisterschaft 2006 festhalten zu können, werde ich Sie und Ihren Sachverstand selbstverständlich einbeziehen. Dankenswerterweise haben Sie ja die Möglichkeit eines WM-gerechten Ausbaus, der die Mindestanforderungen der FIFA erfüllt, ausdrücklich offen gelassen. Zunächst aber werden sich alle Anstrengungen der Fußballvereine und der Stadt darauf konzentrieren, die Möglichkeit eines Neubaus auszuloten. Sie können sich darauf verlassen, dass die beiden Hauptanliegen Ihres Bürgerbegehrens - ernsthafte und konstruktive Standortsuche für einen Neubau sowie - Schutz des Olympiastadions in seinen wesentlichen Merkmalen von der Stadt ernstgenommen werden, auch wenn das Bürgerbegehren insoweit keine rechtliche Bindungswirkung entfaltet. Die Stadt fühlt sich an ihre Beschlüsse vom 13. Dezember 2000 auch ohne formale Bindungswirkung durchaus gebunden. Dr. Hans-Jochen Vogel, der vor dieser Sitzung den Kontakt zwischen den Initiatoren und der Stadtspitze gehalten hat, erhält eine Ablichtung dieses Schreibens."
In seiner gestrigen Pressemitteilung hatte OB Ude erklärt: OB Ude begrüßt Rücknahme des Bürgerbegehrens Olympiastadion" (10.1.2001) Oberbürgermeister Christian Ude begrüßt die Entscheidung der bevollmächtigten Vertreter des Bürgerbegehrens, ihren Antrag zurückzunehmen. Ude: "Diese Entscheidung hatten die Vertreter der Stadt schon vor der letzten Vollversammlung im Dezember gewünscht. Die Vertreter des Bürgerbegehrens haben Recht: Im Wesentlichen haben sie ihre Ziele bereits durchgesetzt, weil ein radikaler Umbau des Olympiastadions nicht weiter verfolgt wird und die Stadt München sich bereits abermals auf die Standortsuche für einen Neubau begeben hat. Die Durchführung des Bürgerentscheids hätte deshalb in diesen beiden Fragen keinen Fortschritt mehr bringen können, dafür aber die weiteren Fragen aufgeworfen, ob ein Bürgerentscheid im Sinne des Bürgerbegehrens auch einen WM-tauglichen Ausbau des Olympiastadions behindert und was unter "Förderung" eines Neubaus zu verstehen sei. Dank der Rücknahme des Bürgerbegehrens sind jetzt keine juristischen Festlegungen zu befürchten, die sich in Zukunft hinderlich erweisen könnten. Die Stadt wird auf jeden Fall alle Anstrengungen unternehmen, um zusammen mit den Vereinen einen Standort für einen Neubau zu finden. Sie wird auch in eine vertiefende Untersuchung von Standortalternativen eintreten, sobald die Pläne der Fußballvereine bekannt sind. Die Option eines Ausbaus des Olympiastadions wird ohnehin nur dann aktuell, wenn die Bemühungen um einen Neubau scheitern. Sollte ein Umbau wieder ins Gespräch kommen, wird die Stadt den Sachverstand der Vertreter des Bürgerbegehrens einbeziehen. Wenn entscheidungsreife Standort-Alternativen ausgearbeitet sind, sollte die Stadionfrage meines Erachtens durch die Bürgerschaft entschieden werden, weil nur das Ergebnis eines Bürgerentscheids von allen widerstreitenden Interessensgruppen als endgültige Entscheidung akzeptiert werden wird. Dabei wird die Bürgerschaft auch über die Frage zu entscheiden haben, ob sich die Stadt über die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen und etwaigen infrastrukturellen Maßnahmen hinaus an den Kosten des Neubaus eines reinen Profi-Fußballstadions beteiligen soll. Ich persönlich halte die wohnungspolitischen Aktionsprogramme zur Überwindung einer Wohnungsnot für weit vordringlicher." |
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